Abfrage eines Konzepts zum Lärmschutz (Rev. Gianni)
Lärmemissionen stellen bei vielen Bauvorhaben eine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Das Kriterium hat zum Ziel, den Lösungsweg und die Kompetenzen des Anbieters mit besonderem Augenmerk auf die erwartenden Lärmemissionen des Bauvorhabens zu bewerten. Die Abfrage des Kriteriums ermöglicht es, unter Einbezug des Wissens und der Erfahrung der Anbieter, gewisse Projektaspekte in der Realisierung bezüglich Lärmemissionen zu optimieren.
Geforderte Nachweise
Kriterien | Geforderter Nachweis | |
---|---|---|
Z1 | Preis |
Rechtsgültig unterschriebenes Preisblatt / Leistungsverzeichnis |
Z2 | Abfrage Konzept Lärmschutz |
Die Anbieterin zeigt im "Konzept Lärmschutz" (zu erstellendes Anbieterdokument) auf, welche Massnahmen im Umgang mit Baulärm ergriffen werden. Details zum Konzept Lärmschutz sind in Kapitel [Querverweis durch ausschreibende Stelle hier ergänzen] beschrieben. |
Z3 | weitere Qualitätskriterien |
... |
Abfrage
Es ist sinnvoll bei der Abfrage des Kriteriums die wichtigen Anforderungen zu formulieren. Dies hilft den Anbietern dabei zu verstehen, welche Überlegungen gewünscht sind und welcher Umfang die Stellungnahme haben soll. Darüber hinaus wird die Bewertung der Angebote einfacher, nachvollziehbarer sowie transparenter. Festzulegen sind beispielsweise folgende Punkte:
Die nachfolgenden Anforderungen an das Lärmschutzkonzept dienen als Beispiel und sollte für jedes Projekt individuell angepasst werden. Dabei können und sollten auch projektspezifisch relevante Fragestellungen formuliert werden, zu welchen eine Stellungnahme gefordert wird. Die Anforderung an Umfang und Inhalt des geforderten Konzepts ist basierend auf der Projektgrösse und Komplexität anzupassen.
Die im Konzept Lärmemissionen zu behandelnden Themen umfassen:
- Bauliche Massnahmen: z.B. Bauweise, lärmarme Bauverfahren, einzusetzende Maschinen und Geräte, Abschirmungen, Bautransporte
- Organisatorische Massnahmen: z.B. Einsatzplanung, Bautransporte
- Information: z.B. Informieren der Anwohner über Bautätigkeit, Zeitpunkte von Lärmintensiven Arbeiten, Zuständigkeiten bei Beschwerden
- Lärmminderndes Verhalten: z.B. Instruktionen usw.
Die zu beantwortenden Fragestellungen umfassen:
- Wie könnten Lärmemissionen durch bauliche Massnahmen reduziert werden?
- Welche alternativen weniger Lärmintensiven Bauverfahren könnten eingesetzt werden?
Seitens Anbieter sind dabei:
- Konzeptionelle Überlegungen darzulegen
- Lösungswege aufzuzeigen
- Alternativen aufzuzeigen
- Erfahrungen aus anderen Projekten in die Beurteilung beizuziehen
- Die Konzepte planerisch/skizzenhaft darzustellen
Anforderungen an das Konzept Lärmschutz:
- max. 2-3 A4 Seiten inkl. Tabellen/Abbildungen.
- Kurze präzise und eindeutige Aussagen. Die Beurteilung sollte effizient möglich sein.
- Klare und sinnvolle Gliederung, übersichtliche Darstellung
- Zweckmässiger Einsatz von Text, Tabellen, Grafiken
- Darstellung in einem separaten Dokument des Anbieters.
Bewertung
Als qualitatives Kriterium kann das "Konzept Lärmschutz" mittels einer Notenskala bewertet werden. Ein Beispiel einer solchen Notenskala (z.B. 0-5) ist nachfolgend dargestellt. Weiterführende Informationen zur Bewertung sind Leitfaden Beschaffung Werkleistungen der KBOB zu finden.
Note | Erfüllung der Kriterien | Angaben des Anbietenden | |
---|---|---|---|
0 | nicht beurteilbar | Fehlende Unterlagen oder Angaben, die zur Prüfung und Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich wären. | |
1 | sehr schlecht erfüllt | Inhalte: Die zu beantwortenden Fragestellungen und zu behandelnden Themen sind zu grossen Teilen nicht abgedeckt. Die beschriebenen Aspekte sind nicht klar nachvollziehbar. Es sind sehr viele Fragen offen. Form: unklare, nicht nachvollziehbare Gliederung, unübersichtliche Darstellung, unklare, diffuse, mehrdeutige Aussagen, schlechter oder fehlender Einsatz von Tabellen und Grafiken | |
2 | schlecht erfüllt | Inhalte: Nur Teile der geforderten Aspekte wurden im Angebot gespiegelt ODER die gespiegelten Aspekte sind nicht klar nachvollziehbar ODER die Spiegelungen und Verweise sind nicht klar lokalisierbar. Form: knapp akzeptabel bzgl. Sprache, Gliederung und Darstellung. Einigermassen verständlich. | |
3 | erfüllt | Inhalte: Sämtliche geforderten Aspekte wurden im Angebot gespiegelt, sind vollständig nachvollziehbar und mit Verweisen versehen. ODER wenige Aspekte wurden im Angebot nicht gespiegelt. Dafür sind nicht geforderte, zusätzliche Aspekte im Angebot enthalten, welche vollständig nachvollziehbar und mit Verweisen versehen sind und für die Bedarfsstelle die nicht-gespiegelten Aspekte kompensieren. Form: Zweckmässig bzgl. Darstellung, Sprache und Gliederung. | |
4 | gut erfüllt | Inhalte: Einige zusätzliche, nicht geforderten Aspekte im Angebot enthalten, welche vollständig nachvollziehbar für die Bedarfsstelle einen Zusatznutzen oder Mehrwert im Sinne des Beschaffungsgegenstandes und der Nachhaltigkeit generieren. Form: gut bzgl. Sprache, Gliederung und Darstellung. | |
5 | sehr gut erfüllt | Inhalte: Alle zu beantwortenden Fragestellungen und zu behandelnden Themen sind in angemessener Bearbeitungstiefe abgedeckt. Viele zusätzliche, nicht geforderte Aspekte, welche vollständig nachvollziehbar für die Bedarfsstelle einen Zusatznutzen oder Mehrwert im Sinne des Beschaffungsgegenstandes generieren. Die Ausführungen zeugen von einer vertieften Auseinandersetzung mit der Fragestellung sowie von einer hohen Kompetenz des Anbieters. Es sind innovative, sinnvolle und umsetzbare Optimierungsvorschläge im Sinne der Nachhaltigkeit vorhanden. |
Gewichtung im Gesamtkontext
Bei der Wahl der relativen Gewichtung der Zuschlagskriterien ist unter anderem die Schwierigkeit des Vorhabens massgebend.
Gemäss KBOB (Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen – Anhang 1, Ziffer 2.2) sind bei Werkleistungen mit vergleichsweise einfachen Anforderungen die direkt preisbezogenen Kriterien höher zu gewichten, während mit zunehmender Komplexität der Leistungen die Qualitätskriterien an Bedeutung gewinnen und höher zu gewichten sind. Insbesondere bei Aufgaben mit noch vielen offenen Randbedingungen rechtfertigt es sich, den Preis tiefer zu gewichten und primär auf die Qualität abzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine empfohlene Bandbreite in der Wahl der Gewichtungsfaktoren auf.
Kriterien | Gewichtung | Note | N x G = P | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Z1 | Angebotspreis | 60 - 80 (auszuwählen)% | 40 - 60 (auszuwählen)% | 30 - 40 (auszuwählen)% | [...] | [...] |
Z2 | Konzept Lärmschutz | |||||
Z2.1 | Konzept Lärmschutz | 10% | 14% | 18% | [...] | [...] |
Z3 | weitere Qualitätskriterien | 30% | 46% | 52% | [...] | [...] |
Total | 100% | [...] | [...] |
Erläuterungen
1. Hintergrund
Lärmemissionen unterscheiden sich in Bezug auf die Nachhaltigkeit insofern von anderen Emissionen, als dass sie nur momentan zum Zeitpunkt der Arbeiten spürbar sind, während beispielsweise Emissionen von persistenten Schadstoffen eine lange Zeit brauchen, bis diese wieder abgebaut werden. Eine nachhaltige negative Auswirkung von Lärmemissionen ist dann spürbar, wenn diese im Gesamtkontext zu einer Beeinträchtigung eines Lebensraums führen, wodurch beispielsweise bestimmte Tierarten von ihren Habitaten vertrieben werden. Für Menschen können Lärmemissionen die Erholung sowie die Konzentration beeinträchtigen, zu erhöhtem Stress führen und gesamtheitlich die Lebensqualität einschränken. Bauarbeiten sind oft sehr lärmintensiv. Als besonders Lärmintensiv gelten Arbeiten wie bohren, spitzen, sprengen, rammen, fräsen, trennen, schlagen, Helikoptereinsätze, Belags- oder Betonabbruch. Auch Transporte sowie Güterumschlag können eine hohe Lärmbelastung auslösen. Durch geeignete Massnahmen können die Auswirkungen reduziert oder zumindest auf die Erholungszeiten der Anwohner abgestimmt werden.
2. Herausforderungen, Hinweise zur Anwendung
- Überlegungen zu den Lärmemissionen sollten grundsätzlich stufengerecht entsprechend dem Detaillierungsgrad der aktuellen Phase des Projekts sowie der Kritikalität der Aspekte erstellt werden.
- Sollte bereits ein Lärmschutzkonzept vorhanden sein, kann beispielsweise eine Stellungnahme mit Optimierungsvorschlägen seitens Anbieter verlangt werden. Je nach Inhalt kann es Überschneidungen mit dem Konzept Baustellenlogistik geben. Es lohnt sich, die Inhalte entsprechend präzise abzugrenzen.
- Es lohnt sich, in besonders heiklen Fällen bereits in der Planung- und Bewilligungsphase entsprechende Überlegungen und Massnahmen zum Lärmschutz zu dokumentieren.
3. Sicherstellung Umsetzung im Bau
Die Sicherstellung während der Umsetzung erfolgt durch die Bauleitung oder bei grossen Projekten auch durch eine dedizierte Umweltbaubegleitung. Zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben können während dem Bau Lärmmessungen durchgeführt werden.
4. Quellennachweis zum Kriterium
Wichtige gesetzliche Grundlagen bilden hierbei folgende Dokumente, diese enthalten die gesetzlichen Vorgaben wie aber auch Beispiele von Massnahmen im Umgang mit Baulärm:
- Lärmschutz-Verordnung LSV (1. Nov. 2023)
- Baulärmrichtlinie BLR (2011)
- Cercle bruit: Anwendungshilfe zur Baulärmrichtlinie
Impressum:
Ansprechpartner Tool Nachhaltigkeit | SBV Baumeisterverband Christian Durrer (Projektleiter) christian.durrer@baumeister.ch |
Inhaltliche Mitwirkung am vorliegenden Kriterium | CSI Consulting AG Gianni Pedrazzini gianni.pedrazzini@csiconsulting.ch |
5. Rechtliche Aspekte
- Da es sich um ein qualitatives Kriterium handelt ist es im Sinne einer objektiven Beurteilung wichtig, dass die Bewertung unabhängig durch mehrere Personen im Evaluationsteam erfolgt, gemeinsam diskutiert und somit breit abgestützt ist.
- Die Bewertung sollte zudem nachvollziehbar dokumentiert und begründet werden, dies ist insbesondere bei Einsprachen zum Zuschlagsentscheid wichtig.
- Um einzelne Angaben auch in der Umsetzung klar verbindlich sind empfiehlt es sich, diese in die Verträge aufzunehmen oder das Dokument als Teil der Vertragsunterlagen aufzuführen.