Nachweis eines Nachhaltigkeitsstandards
Der Nachweis eines Nachhaltigkeitsstandards bezieht sich auf das Unternehmen. Der Nachweis zur Einhaltung des Standards bzw. die Zertifizierung ist mit der Offerte vorzulegen.
Geforderte Nachweise
Kriterien | Geforderter Nachweis | |
---|---|---|
Z1 | Preis |
Rechtsgültig unterschriebenes Preisblatt / Leistungsverzeichnis |
Z2 | Nachweis eines Nachhaltigkeitsstandards |
Seitens Anbieter sind Nachweise von Zertifizierungen des Unternehmen (z.B. ecovadis, ecoentreprise, ISO 14001 oder ISO 26000) und/oder der Produkte zu erbringen. Alternativ können Standards mittels einer Beschreibung der betriebsinternen Prozesse geltend gemacht werden. |
Z3 | weitere Qualitätskriterien |
... |
Abfrage
Seitens Anbieter sind Zertifikate sowie Standards mit Bezug zur Nachhaltigkeit darzulegen.
- Mobilität / Transport von Material und Personal
- Arbeitsbedingungen / Gleichstellung / Lohngleichheit (sofern nicht anderweitig in Ausschreibung gefordert)
- Weiterbildung für Mitarbeitende
- Abfallbewirtschaftung / Recycling
- Energie / Strom
- Kreislaufwirtschaft (recyclingfähige Materialien, wiederverwendete Materialien)
Alternativ kann eine Beschreibung der betriebsinternen Prozesse mit Bezug zur Nachhaltigkeit beigelegt werden.
Bewertung
Die Bewertung des Kriteriums erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 gemäss nachfolgender Tabelle.
Note | Erfüllung der Kriterien | |
---|---|---|
5 | sehr gut erfüllt | Die vorhandenen Zertifizierungen stehen im engen Bezug zur Nachhaltigkeit, sie sind relevant und aktuell. |
1-4 | z.T. erfüllt | Für eine Teilerfüllung werden entsprechende Zwischennoten von 0-5 vergeben |
0 | ungenügend | Es werden keine Nachhaltigkeitsstands nachgewiesen oder die nachgewiesenen Standards haben keinen Bezug zur Nachhaltigkeit oder zur Tätigkeit des Unternehmens. |
Gewichtung im Gesamtkontext
Bei der Wahl der relativen Gewichtung der Zuschlagskriterien ist unter anderem die Schwierigkeit des Vorhabens massgebend.
Gemäss KBOB (Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen – Anhang 1, Ziffer 2.2) sind bei Werkleistungen mit vergleichsweise einfachen Anforderungen die direkt preisbezogenen Kriterien höher zu gewichten, während mit zunehmender Komplexität der Leistungen die Qualitätskriterien an Bedeutung gewinnen und höher zu gewichten sind. Insbesondere bei Aufgaben mit noch vielen offenen Randbedingungen rechtfertigt es sich, den Preis tiefer zu gewichten und primär auf die Qualität abzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine empfohlene Bandbreite in der Wahl der Gewichtungsfaktoren auf.
Kriterien | Gewichtung | Note | N x G = P | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Z1 | Angebotspreis | 60 - 80% | 40 - 60% | 30 - 40% | [...] | [...] |
Z2 | Nachhaltigkeit | |||||
Z2.1 | Nachweis Einhaltung Nachhaltigkeitsstandards | 3 - 5% | 5 - 7% | 7 - 10% | [...] | [...] |
Z3 | weitere Qualitätskriterien | 37% | 55% | 63% | [...] | [...] |
Total | 100% | [...] | [...] |
Erläuterungen
1. Hintergrund
Ein Nachhaltigkeitsstandart bezeugt die Einhaltung der entsprechenden Grundsätze. Dies vereinfacht grundsätzlich den Nachweis von Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit, da der Standard unabhängig definiert ist.
2. Herausforderungen, Hinweise zur Anwendung
Labels und Standarts sollen wenn immer möglich einen direkten Bezug zum Beschaffungsgegenstand haben.
Wenn ein konkretes Label gefordert ist, sollten gleichwertige Labels immer zugelassen werden. In der Praxis bringt dies zwei Schwierigkeiten. Erstens sind Labels oft sehr einzigartig hinsichtlich der Anforderung. Die Forderung nach einer vergleichbaren Alternative ist obsolet, da es sie oft nicht gibt. Zweitens sind Zertifizierungen für Unternehmen kostspielig und zum Teil mit erheblichem Aufwand verbunden, was für kleine Firmen ein Problem darstellen kann. Ohne eine entsprechende Zertifizierung wäre es im Einzelfall allerdings praktisch unmöglich, den Nachweis des geforderten Standards zu erbringen.
3. Sicherstellung Umsetzung im Bau
Das Kriterium ist nicht direkt bezogen auf die zu erbringenden Leistungen der Ausschreibung, sondern auf die übergeordneten Bemühungen des Unternehmens im Umweltbereich (siehe auch Punkt "Rechtliche Aspekte").
Wo dies zweckmässig und möglich ist, sollte jedoch auch während dem Bau auf die Einhaltung der nachgewiesenen Standards geachtet werden.
4. Quellennachweis zum Kriterium
- SQS (Swiss Association for Quality and Management Systems): Die SQS ist eine Schweizer Organisation, die professionelle Zertifizierungs- und Bewertungsdienstleistungen für Unternehmen und Organisationen aller Grössen und Branchen anbietet.
- Swiss safety center Das Swiss Safety Center bietet Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt an, einschliesslich Zertifizierungen, Schulungen und Beratungen.
- Swiso SWISO GmbH ist ein unabhängiges Schweizer Unternehmen, das Auditierungen und Zertifizierungen von Managementsystemen nach ISO 9001 und ISO 14001 sowie branchenspezifische Überprüfungen durchführt.
- Myclimate myclimate ist eine internationale Klimaschutzorganisation mit Schweizer Wurzeln, die individuelle Branchenlösungen und Klimastrategieberatung für Geschäftskunden anbietet.
- https://kmu.kompass-nachhaltigkeit.ch/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitstandards-labels Diese Webseite bietet Informationen über Nachhaltigkeitsstandards, Labels und Zertifizierungen, die eine zentrale Rolle im Beschaffungs- und nachhaltigen Lieferkettenmanagement spielen.
- https://www.globalreporting.org/ Die Global Reporting Initiative (GRI) ist ein Anbieter von Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen.
Impressum:
Ansprechpartner Tool Nachhaltigkeit | SBV Baumeisterverband Christian Durrer (Projektleiter) christian.durrer@baumeister.ch |
Inhaltliche Mitwirkung am vorliegenden Kriterium | Sanu future learning ag CSI Consulting AG |
5. Rechtliche Aspekte
Gemäss BöB sollten Zuschlagskriterien prinzipiell leistungsbezogen sein. Das Kriterium ist hingegen anbieterbezogen. Strikt betrachtet ist das Kriterium somit eher für Ausschreibungen ausserhalb des öffentlichen Beschaffungswesens anzuwenden. Bei dieser Auslegung bestehen in der Praxis jedoch Grauzonen.