U 2.2

Abfrage Konzept Lärmschutz

Das Kriterium hat zum Ziel, den Lösungsweg und die Kompetenzen des Anbieters mit besonderem Augenmerk auf die erwartenden Lärmemissionen des Bauvorhabens zu bewerten. Die Abfrage des Kriteriums ermöglicht es, unter Einbezug des Wissens und der Erfahrung der Anbieter, gewisse Projektaspekte in der Realisierung bezüglich Lärmemissionen zu optimieren.

Beispiel für geforderte Nachweise

Weitere Hinweise und Kommentare zum Anwendungsbeispiel sind unter "Erläuterungen zum Beispiel" aufgeführt. 

Kriterien Geforderter Nachweis
Z1 Preis

Offerierter Werkpreis netto inkl. MwSt. (kontrolliert und bereinigt).

Z2 Abfrage Konzept Lärmschutz

Die Abfrage des Kriteriums kann z.B. über ein Textfeld, in welchem der Anbieter seine Angaben einfügt, oder über eine separate (durch den Anbieter zu erstellende) Dokumentbeilage erfolgen.

Es ist sinnvoll bei der Abfrage des Kriteriums die wichtigen Anforderungen zu formulieren. 

Z3 weitere Qualitätskriterien

...

Beispiel für Gewichtung der Zuschlagkriterien

Jedes Zuschlagskriterium wird mit einer Note (N) zwischen 0 - 5 bewertet. (siehe Bsp. Bewertung)

Kriterien Gewichtung Note N x G = P
Z1 Angebotspreis 70 50 35 [...] [...]
Z2 ZK Lärmschutz
Z2.1 Inhalte 6 8 10 [...] [...]
Z2.2 Form 4 6 8 [...] [...]
Z3 weitere Qualitätskriterien 20 36 47 [...] [...]
Total 100 [...] [...]

Beispiel für Bewertung der Qualitätskriterien

Für Bewertungsschema siehe auch KBOB Leitfaden Beschaffung Werkleistungen Anhang 1 - Notenskala für die Qualitätskriterien

Ein möglicher Bewertungsschlüssel ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dargestellt ist dabei ein qualitativer Beschrieb der Eigenschaften für eine «sehr gut erfüllt»-Bewertung, sowie eine «sehr schlecht erfüllt»-Bewertung. Dazwischen sind entsprechende Zwischenstufen vorhanden, welche hier nicht verbal beschrieben sind. 

Note Erfüllung der Kriterien Angaben des Anbietenden
0 nicht beurteilbar Fehlende Unterlagen oder Angaben, die zur Prüfung und Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich wären. Die Abfrage des Kriteriums kann z.B. über ein Textfeld, in welchem der Anbieter seine Angaben einfügt, oder über eine separate (durch den Anbieter zu erstellende) Dokumentbeilage erfolgen. Es ist sinnvoll bei der Abfrage des Kriteriums die wichtigen formulieren. Dies hilft den Anbietern dabei zu verstehen, welche Überlegungen gewünscht sind und welcher Umfang die Stellungnahme haben soll. Darüber hinaus wird die Bewertung der Angebote einfacher und für Dritte nachvollziehbarer sowie transparenter.
1 sehr schlecht erfüllt Inhalte: Die zu beantwortenden Fragestellungen und zu behandelnden Themen sind zu grossen Teilen nicht abgedeckt. Die beschriebenen Aspekte sind nicht klar nachvollziehbar. Es sind sehr viele Fragen offen.

Form: unklare, nicht nachvollziehbare Gliederung, unübersichtliche Darstellung, unklare, diffuse, mehrdeutige Aussagen, schlechter oder fehlender Einsatz von Tabellen und Grafiken verständlich.
2 schlecht erfüllt Inhalte: Nur Teile der geforderten Aspekte wurden im Angebot gespiegelt ODER die gespiegelten Aspekte sind nicht klar nachvollziehbar ODER die Spiegelungen und Verweise sind nicht klar lokalisierbar.

Form: knapp akzeptabel bzgl. Sprache, Gliederung und Darstellung. Einigermassen verständlich.
3 erfüllt Inhalte: Sämtliche geforderten Aspekte wurden im Angebot gespiegelt, sind vollständig nachvollziehbar und mit Verweisen versehen. ODER wenige Aspekte wurden im Angebot nicht gespiegelt. Dafür sind nicht geforderte, zusätzliche Aspekte im Angebotspreis enthalten, welche vollständig nachvollziehbar und mit Verweisen versehen sind und für die Bedarfsstelle die nicht-gespiegelten Aspekte kompensieren.

Form: Zweckmässig bzgl. Darstellung, Sprache und Gliederung.
4 gut erfüllt Inhalte: Einigen zusätzliche, nicht geforderten Aspekte im Angebotspreis enthalten, welche vollständig nachvollziehbar für die Bedarfsstelle einen Zusatznutzen oder Mehrwert im Sinne des Beschaffungsgegenstandes und der Nachhaltigkeit generieren

Form: gut bzgl. Sprache, Gliederung und Darstellung.
5 sehr gut erfüllt Inhalte: Alle zu beantwortenden Fragestellungen und zu behandelnden Themen sind in angemessener Bearbeitungstiefe abgedeckt. Viele zusätzliche, nicht geforderte Aspekte, welche vollständig nachvollziehbar für die Bedarfsstelle einen
Zusatznutzen oder Mehrwert im Sinne des Beschaffungsgegenstandes generieren. Die Ausführungen zeugen von einer vertieften Auseinandersetzung mit der Fragestellung sowie von einer hohen Kompetenz des Anbieters. Es sind innovative, sinnvolle und umsetzbare Optimierungsvorschläge im Sinne der Nachhaltigkeit vorhanden.

Form: Klare, logisch nachvollziehbare und sinnvolle Gliederung, übersichtliche Darstellung, kurze, prägnante, präzise und eindeutige Aussagen, sehr guter und zweckmässiger Einsatz von Tabellen und Grafiken.

Beispiel Formular

Abfrage, geforderte Nachweise und Bewertung

Festzulegen sind beispielsweise folgende Punkte:

Es ist sinnvoll bei der Abfrage des Kriteriums die wichtigen Anforderungen zu formulieren. Dies hilft den Anbietern dabei zu verstehen, welche Überlegungen gewünscht sind und welcher Umfang die Stellungnahme haben soll. Darüber hinaus wird die Bewertung der Angebote einfacher, nachvollziehbarer sowie transparenter. Festzulegen sind beispielsweise folgende Punkte:

Was sind die zu behandelnden Themen? Diese Auswahl kann projektspezifisch geschärft werden. Beispiele von zu behandelnden Themen/Massnahmen im Kontext von Lärmschutz sind:

  • Bauliche Massnahmen: z.B. Bauweise, lärmarme Bauverfahren, einzusetzende Maschinen und Geräte, Abschirmungen, Bautransporte
  • Organisatorische Massnahmen: z.B. Einsatzplanung, Bautransporte
  • Information: z.B. Informieren der Anwohner über Bautätigkeit, Zeitpunkte von Lärmintensiven Arbeiten, Zuständigkeiten bei Beschwerden
  • Lärmminderndes Verhalten: z.B. Instruktionen usw.

Welche Fragestellungen sollen beantwortet werden? Hierbei können und sollten auch projektspezifisch relevante Fragestellungen formuliert werden, zu welchen eine Stellungnahme gewünscht wird. Beispiele sind:

  • Wie könnten Lärmemissionen durch bauliche Massnahmen reduziert werden?
  • Welche alternativen weniger Lärmintensiven Bauverfahren könnten eingesetzt werden?

Was ist die zu erwartende Bearbeitungstiefe, die Art der Beurteilung, ev. auch die zu
verwendenden Grundlagen?

  • Werden konzeptionelle Überlegungen gewünscht?
  • Sollen Lösungswege aufgezeigt werden?
  • Sollen Alternativen aufgezeigt werden?
  • Sollen Erfahrungen aus anderen Projekten in die Beurteilung beigezogen werden?

Was ist der Umfang der Dokumentation?

  • Beispielsweise max. 1-2 A4 Seiten inkl. Tabellen/Abbildungen/Skizzen

Was sind die Anforderungen an das Lärmschutzkonzept?

  • Kurze präzise und eindeutige Aussagen. Die Beurteilung sollte effizient möglich sein.
  • Klare und sinnvolle Gliederung, übersichtliche Darstellung
  • Zweckmässiger Einsatz von Tabellen, Grafiken, Planskizzen.

Erläuterungen

1. Ziel des Kriteriums

Schallemissionen stellen bei vielen Bauvorhaben eine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Das Kriterium hat zum Ziel, den Lösungsweg und die Kompetenzen des Anbieters mit besonderem Augenmerk auf die erwartenden Lärmemissionen des Bauvorhabens zu bewerten. 
Die Abfrage des Kriteriums ermöglicht es, unter Einbezug des Wissens und der Erfahrung der Anbieter, gewisse Projektaspekte in der Realisierung bezüglich Lärmemissionen zu optimieren. 

2. Detailbeschreibung

Detailbeschreibung und Hintergrund

Lärmemissionen unterscheiden sich in Bezug auf die Nachhaltigkeit insofern von anderen Emissionen, als dass sie nur momentan zum Zeitpunkt der Arbeiten spürbar sind, während beispielsweise Emissionen von persistenten Schadstoffen eine lange Zeit brauchen, bis diese wieder abgebaut werden. Eine nachhaltige negative Auswirkung von Lärmemissionen ist dann spürbar, wenn diese im Gesamtkontext zu einer Beeinträchtigung eines Lebensraums führen, wodurch beispielsweise bestimmte Tierarten von ihren Habitaten vertrieben werden. Für Menschen können Lärmemissionen die Erholung sowie die Konzentration beeinträchtigen, zu erhöhtem Stress führen und gesamtheitlich die Lebensqualität einschränken. Bauarbeiten sind oft sehr lärmintensiv. Als besonders Lärmintensiv gelten Arbeiten wie bohren, spitzen, sprengen, rammen, fräsen, trennen, schlagen, Helikoptereinsätze, Belags- oder Betonabbruch. Auch Transporte sowie Güterumschlag können eine hohe Lärmbelastung auslösen. Durch geeignete Massnahmen können die Auswirkungen reduziert oder zumindest auf die Erholungszeiten der Anwohner abgestimmt werden. 

3. Chancen

Welche Chancen bietet dieses Zuschlagkritierum? Kann ein Mehrwert für den Unternehmer, den Bauherrn oder die Umwelt geschaffen werden?

siehe Punkt 2 Detailbeschrieb

4. Risiken

Welche Risiken birgt dieses Zuschlagkritierum? Gibt es juristische Bedenken oder kann die Ausschreibung manipuliert werden?

Überschneidung 
Je nach Inhalt kann es Überschneidungen mit dem Konzept Baustellenlogistik geben. Es lohnt sich, die Inhalte entsprechend präzise abzugrenzen. 


Komplexität und Detaillierungsgrad 
Überlegungen zu den Lärmemissionen sollten grundsätzlich stufengerecht entsprechend dem Detaillierungsgrad der aktuellen Phase des Projekts sowie der Kritikalität der Aspekte erstellt werden. 
Es lohnt sich, in besonders heiklen Fällen bereits in der Planung- und Bewilligungsphase entsprechende Überlegungen und Massnahmen zum Lärmschutz zu dokumentieren. 
Die Verwendung respektive die Abfrage eines Lärmschutzkonzepts als Zuschlagskriterium in einer Submission bedeutet, dass von den Anbietern die Erstellung eines Lärmschutzkonzepts als Teil der Angebotsunterlagen verlangt wird. Sollte bereits ein Lärmschutzkonzept vorhanden sein, kann beispielsweise eine Stellungnahme mit Optimierungsvorschlägen seitens Anbieter verlangt werden. 

5. Überprüfbarkeit

Werden die «versprochenen» Angaben in der Ausführung dann auch eingehalten. Ist das formulierte Zuschlagkriterium diesbezüglich überprüfbar? (beispielhafte Aufzählung von mögl. Massnahmen)

Sicherstellung Umsetzung im Bau 
Die Sicherstellung während der Umsetzung erfolgt durch die Bauleitung oder bei grossen Projekten auch durch eine dedizierte Umweltbaubegleitung. 

7. Quellennachweis zum Kriterium

Inhalt des Kriteriums

Inhalt des Kriteriums Quellennachweis
Z2Projekt
Die Grundlage dieses Anwendungsbeispiels bildet die Zusammenarbeit zwischen dem SBV und der CSI Consulting AG, Schaffhauserstrasse 315, 8050 Zürich
Ansprechpartner

SBV Baumeisterverband

Christian Durrer (Projektleiter)
christian.durrer@baumeister.ch

AnsprechpartnerGianni Pedrazzini (Nachhaltigkeitsexperte)
gianni.pedrazzini@csiconsulting.ch

8. Fussnoten

Eine Fussnote ist eine Quellenangabe oder Anmerkung, die unter dem Fliesstext einer Seite steht. Fußnoten werden mit hochgestellten Zahlen gekennzeichnet.

9. rechtliche Aspekte

Da es sich um ein qualitatives Kriterium handelt ist es im Sinne einer objektiven Beurteilung wichtig, dass die Bewertung unabhängig durch mehrere Personen im Evaluationsteam erfolgt, gemeinsam diskutiert und somit breit abgestützt ist.

Die Bewertung sollte zudem nachvollziehbar dokumentiert und begründet werden, dies ist insbesondere bei Einsprachen zum Zuschlagsentscheid wichtig.

Damit einzelne Angaben auch in der Umsetzung klar verbindlich sind empfiehlt es sich, diese in die Verträge aufzunehmen oder das Dokument als Teil der Vertragsunterlagen aufzuführen.

Führen bspw. tiefere Elektrizitätskosten bereits zu einer Bevorzugung im Preis-Leistungs-Verhältnis, so ist von einer erneuten Bewertung desselben Gesichtspunktes in Form eines Qualitätskriteriums abzusehen.