Nachweis Unternehmensklimaziele
Das Kriterium hat zum Ziel, die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf die Unternehmensklimaziele zu bewerten.
Geforderte Nachweise
Kriterien | Geforderter Nachweis | |
---|---|---|
Z1 | Preis |
Rechtsgültig unterschriebenes Preisblatt / Leistungsverzeichnis |
Z2 | Unternehmensklimaziele |
Seitens Anbieter sind Nachweise der Klimaziele, welche sich das Unternehmen gesetzt hat, zu erbringen. |
Z3 | weitere Qualitätskriterien |
... |
Abfrage
Seitens Anbieter sind die Klimaziele des Unternehmens darzustellen.
Dies kann beispielsweise auf folgende Bereiche zutreffen:
- Direkte Treibhausgasemissionen Mobilität und Transport
- Direkte Treibhausgasemissionen Gebäudewärme
- Indirekte Treibhausgasemissionen Pendelverkehr der Mitarbeitenden
- Indirekte Treibhausgasemissionen eingekaufte Güter und Dienstleistungen
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Ziele sollten intern und extern durch die Unternehmung kommuniziert worden sein.
- Die zeitliche Umsetzungshorizont der Ziele sollte ersichtlich sein.
- Die Messbarkeit der Zielerreichung sollte durch anerkannte Methoden (z.B. "Science Based Targets Initiative SBTi) gewährleistet sein.
- Die verwendete Methode der Überprüfung der Zielerreichung sollte dargelegt werden
- Die Ziele sollten über die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.
Bewertung
Die Bewertung des Kriteriums erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 gemäss nachfolgender Tabelle.
Note | Erfüllung der Kriterien | |
---|---|---|
5 | sehr gut erfüllt |
Die Unternehmensklimaziele sind glaubwürdig und gut verständlich dokumentiert und unterstreichen eine Vorreiterrolle des Unternehmens im Bereich Umwelt. Die Ziele sind intern und extern kommuniziert. Die Ziele sind ambitioniert und gehen weit über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinaus. Die Ziele sind messbar. Eine glaubwürdige Umsetzungsstrategie ist vorhanden. Die Art der Überprüfung der Ziele ist dargelegt und nachvollziehbar. Die Ziele stehen im Einklang und im direkten Bezug zu übergeordneten Klimazielen (z.B. Pariser Übereinkommen, UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes). Die Klimaziele werden durch eine unabhängige Instanz geprüft und validiert. |
0-5 | ... | Für eine Teilerfüllung werden entsprechende Zwischennoten von 0-5 vergeben |
0 | nicht beurteilbar | Keine Angaben oder keine Klimaziele gesetzt |
Gewichtung im Gesamtkontext
Bei der Wahl der relativen Gewichtung der Zuschlagskriterien ist unter anderem die Schwierigkeit des Vorhabens massgebend.
Gemäss KBOB (Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen – Anhang 1, Ziffer 2.2) sind bei Werkleistungen mit vergleichsweise einfachen Anforderungen die direkt preisbezogenen Kriterien höher zu gewichten, während mit zunehmender Komplexität der Leistungen die Qualitätskriterien an Bedeutung gewinnen und höher zu gewichten sind. Insbesondere bei Aufgaben mit noch vielen offenen Randbedingungen rechtfertigt es sich, den Preis tiefer zu gewichten und primär auf die Qualität abzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine empfohlene Bandbreite in der Wahl der Gewichtungsfaktoren auf.
Kriterien | Gewichtung | Note | N x G = P | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Z1 | Angebotspreis | 60 - 80% | 40 - 60% | 30 - 40% | [...] | [...] |
Z2 | Nachhaltigkeit | |||||
Z2.1 | Unternehmensklimaziele | 5 - 10% | 10 - 15% | 15 - 20% | [...] | [...] |
Z3 | weitere Qualitätskriterien | 35% | 50% | 55% | [...] | [...] |
Total | 100% | [...] | [...] |
Erläuterungen
1. Hintergrund
Unternehmen, die sich ambitionierte, Pariser Klimaabkommen-konforme Klimaziele gesetzt haben, betrachten nicht nur ihre eigenen direkten Emissionen, sondern auch die indirekten, welche in der Wertschöpfungskette vor- und nachgelagert sind. Somit bestehen seitens der Unternehmen Anreize, Umweltstandards bei den eigenen Lieferanten ebenfalls einzufordern.
2. Herausforderungen, Hinweise zur Anwendung
- Es besteht die Gefahr, dass die Klimastrategie einer Unternehmung eher eine Marketingbemühung ist welche in Wahrheit nicht gelebt wird. Die Umsetzung der Unternehmensstrategie sollte daher glaubwürdig dargestellt werden und sichtbar sein.
- Für kleine Unternehmen mit beschränkten Ressourcen können bezüglich Kommunikation und Marketing oft nicht mit grossen Unternehmen mithalten.
3. Sicherstellung Umsetzung im Bau
Das Kriterium ist nicht direkt Bezogen auf die zu erbringenden Leistungen der Ausschreibung, sondern auf die übergeordneten Bemühungen des Unternehmens im Umweltbereich (siehe auch Punkt "Rechtliche Aspekte"). Eine Überprüfung während des Baus ist daher hierbei nicht von Bedeutung.
4. Quellennachweis zum Kriterium
- Science Based Target Initiative SBTi Ambitious corporate climate action - Science Based Targets Initiative
- WWF Factsheet zu SBTi
Impressum:
Ansprechpartner Tool Nachhaltigkeit | SBV Baumeisterverband Christian Durrer (Projektleiter) christian.durrer@baumeister.ch |
Inhaltliche Mitwirkung am vorliegenden Kriterium | TBF + Partner AG CSI Consulting AG |
5. Rechtliche Aspekte
Gemäss BöB sollten Zuschlagskriterien prinzipiell leistungsbezogen sein. Das Kriterium ist hingegen anbieterbezogen. Strikt betrachtet ist das Kriterium somit eher für Ausschreibungen ausserhalb des öffentlichen Beschaffungswesens anzuwenden. Bei dieser Auslegung bestehen in der Praxis jedoch Grauzonen.