U 1.1

Unternehmensklimaziele

Der Nachweis oder entsprechende Webseiten von Klimazielen, die sich das Unternehmen gesetzt hat, veröffentlicht hat und dafür anerkannten Methoden (z.B. SBTi) verwendet hat, ist der Offerte beizulegen.

Beispiel für geforderte Nachweise

Weitere Hinweise und Kommentare zum Anwendungsbeispiel sind unter "Erläuterungen zum Beispiel" aufgeführt. 

Kriterien Geforderter Nachweis
Z1 Preis

Offerierter Werkpreis netto inkl. MwSt. (kontrolliert und bereinigt).

Z2 Unternehmensklimaziele

Jegliche intern und extern erarbeiteten und kommunizierten Klimaziele, sowie die verwendete Methode und Zielambitionen dienen als Nachweis (z.B. bestätigte SBTi Klimaziele)

Z3 weitere Qualitätskriterien

...

Beispiel für Gewichtung der Zuschlagkriterien

Jedes Zuschlagskriterium wird mit einer Note (N) zwischen 0 - 5 bewertet. (siehe Bsp. Bewertung)

Kriterien Gewichtung Note N x G = P
Z1 Angebotspreis 70 50 35 [...] [...]
Z2 Nachhaltigkeit
Z2.1 Klimaziele Unternehmen 10 15 20 [...] [...]
Z3 weitere Qualitätskriterien 20 35 45 [...] [...]
Total 100 [...] [...]

Beispiel für Bewertung der Qualitätskriterien

Für Bewertungsschema siehe auch KBOB Leitfaden Beschaffung Werkleistungen Anhang 1 - Notenskala für die Qualitätskriterien

Ein möglicher Bewertungsschlüssel ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dargestellt ist dabei ein qualitativer Beschrieb der Eigenschaften für eine «sehr gut erfüllt»-Bewertung, sowie eine «sehr schlecht erfüllt»-Bewertung. Dazwischen sind entsprechende Zwischenstufen vorhanden, welche hier nicht verbal beschrieben sind. 

Note Erfüllung der Kriterien Angaben des Anbietenden
0 nicht beurteilbar Keine Angaben -
1 sehr schlecht erfüllt Das Unternehmen hat keine Klimaziele gesetzt Nachweis gemäss nachfolgendem Formular
2 schlecht erfüllt Das Unternehmen hat interne Klimaziele gesetzt, diese aber nicht öffentlich kommuniziert. Nachweis
3 erfüllt Das Unternehmen hat Klimaziele gesetzt und diese öffentlich kommuniziert Nachweis, z.B. Webseite
4 gut erfüllt Das Unternehmen hat sich öffentlich verpflichtet Klimaziele zu setzen, die übereinstimmen mit dem Pariser Klimazielen. Nachweis
5 sehr gut erfüllt Das Unternehmen hat sich öffentlich zu Klimaziele, die mit dem Pariser Klimazielen übereinstimmen bekannt und dies von einer unabhängigen Instanz prüfen und validieren lassen (z.B. SBTi) Nachweis

Beispiel Formular

Beschreibung der intern gesetzten Klimaziel, die verwendete Methode sowie die geplante Zeitschiene.

Beschreibung der intern gesetzten Klimaziel, die verwendete Methode sowie die geplante Zeitschiene.

Die nachfolgende Aufzählung von Bereichen in denen Klimaziele vom Unternehmen gesetzt wurden sind durch den Ausschreibenden zu definieren. Die gehen über die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus. Mögliche Bereiche könnten sein:

Direkte Treibhausgasemissionen Mobilität und Transport

[ … ]

 

Direkte Treibhausgasemissionen Gebäudewärme

[ … ]

 

Indirekte Treibhausgasemissionen Pendelverkehr der Mitarbeitenden

[ … ]

 

Indirekte Treibhausgasemissionen eingekaufte Güter und Dienstleistungen

[ … ]

 

Erläuterungen

1. Chancen

Welche Chancen bietet dieses Zuschlagkriterium? Kann ein Mehrwert für den Unternehmer, den Bauherrn oder die Umwelt geschaffen werden?

Unternehmen, die sich ambitionierte, Pariser Klimaabkommen-konforme Klimaziele gesetzt haben, betrachten in der Erhebung nicht nur ihre eigenen, direkten Emissionen, sondern auch die indirekten, die in der Wertschöpfungskette vor- und nachgelagert sind. Somit besteht ein Anreiz, dass sie bei Zulieferen auch nach ihren Klimazielen fragen. Es entsteht ein Dominoeffekt, der den Fokus auf Klimaemissionen und ambitionierte Ziele legt. So kann die schweizer- und internationale Baubranche ihren wichtigen Beitrag zur Treibhausgasemission und den Pariser Klimazielen beitragen. Je grösser der Grad an öffentlicher Kommunikation, externen Prüfungen der Ziele und der Umsetzung ist, desto glaubwürdiger und sicherer werden diese Ziele verfolgt.

2. Risiken

Welche Risiken birgt dieses Zuschlagkritierum? Gibt es juristische Bedenken oder kann die Ausschreibung manipuliert werden?

Das setzen von Klimazielen bedarf eines gewissen Wissens über Klimaemissionen und Klimaabitionen und die Zeit sich damit auseinander zu setzen. Auch interne und externe Kommunikation, sowie externe Prüfungen von den Unternehmensklimazielen bedarf Wissen und Ressourcen. Dies kann gerade für kleinere Unternehmen eine Hürde sein. Es gibt allerdings Hilfsangebote (z.B. Öko-Kompass) oder vereinfachte Verfahren (SBTi - Science Based Targets initiative for SME (KMUs)).

Zuschlagkritierien sollten projektspezifisch formuliert sein und nicht unternehmensspezifisch. Dies wäre demnach eher ein Eignungskriterium.

3. Überprüfbarkeit

Werden die «versprochenen» Angaben in der Ausführung dann auch eingehalten. Ist das formulierte Zuschlagkriterium diesbezüglich überprüfbar? (beispielhafte Aufzählung von mögl. Massnahmen)

Die Überprüfbarkeit der Ziele und deren Validierung ist einfach anhand der Nachweise und Einträgen in öffentlichen Webseitlisten kontrollierbar. Das Kriterium bezieht sich vor allem auf die Zielerabeitung und Validierung. Die eher schwierig zu überprüfende Umsetzung von Massnahmen zur Zielerreichung ist nicht im Umfang des Kriteriums enthalten.

5. Quellennachweis zum Kriterium

Inhalt des KriteriumsQuellennachweis
Z2ProjektDie Grundlage dieses Anwendungsbeispiels bildet die Zusammenarbeit zwischen dem SBV und der TBF und Partner AG, Beckenhofstrasse 35, 8006 Zürich
Ansprechpartner SBVChristian Durrer (Projektleiter)
christian.Durrer@baumeister.ch
Ansprechpartner TBF und Partner AGChristoph Zimdars (Nachhaltigkeitsexperte)
zich@tbf.ch