U 1.1

Spezifikation der Maschinen - Abfrage der Art der einzusetzenden Maschine

Das Kriterium hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen des Beschaffungsgegenstands, welche aus den während des Baus eingesetzten Baumaschinen hervorgehen, zu bewerten. Ein Angebot mit einer geringen Umweltauswirkung wird aus Sicht der Nachhaltigkeit als vorteilhaft erachtet.

Beispiel für geforderte Nachweise

Weitere Hinweise und Kommentare zum Anwendungsbeispiel sind unter "Erläuterungen zum Beispiel" aufgeführt. 

Kriterien Geforderter Nachweis
Z1 Preis

Offerierter Werkpreis netto inkl. MwSt. (kontrolliert und bereinigt).

Z2 Spezifikation der Maschinen - Abfrage der Art der einzusetzenden Maschine

Die Elektrifizierung ist eine der Möglichkeiten, Energie aus erneuerbaren Quellen zu nutzen. Baumaschinen werden oft noch mit fossilen Treibstoffen betrieben. Über eine sukzessive Umstellung auf alternative Antriebe, wie z.B. elektrisch betriebene Baumaschinen, besteht die Möglichkeit, in der Baubranche einen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.

Z3 weitere Qualitätskriterien

...

Beispiel für Gewichtung der Zuschlagkriterien

Jedes Zuschlagskriterium wird mit einer Note (N) zwischen 0 - 5 bewertet. (siehe Bsp. Bewertung)

Kriterien Gewichtung Note N x G = P
Z1 Angebotspreis 70 50 35 [...] [...]
Z2 Nachhaltigkeit
Z2.1 Art der Maschinen 5 10 15 [...] [...]
Z3 weitere Qualitätskriterien 25 40 50 [...] [...]
Total 100 [...] [...]

Beispiel für Bewertung der Qualitätskriterien

Für Bewertungsschema siehe auch KBOB Leitfaden Beschaffung Werkleistungen Anhang 1 - Notenskala für die Qualitätskriterien

Ein möglicher Bewertungsschlüssel ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dargestellt ist dabei ein qualitativer Beschrieb der Eigenschaften für eine «sehr gut erfüllt»-Bewertung, sowie eine «sehr schlecht erfüllt»-Bewertung. Dazwischen sind entsprechende Zwischenstufen vorhanden, welche hier nicht verbal beschrieben sind. 

Note Erfüllung der Kriterien Angaben des Anbietenden
0 nicht beurteilbar Keine Angaben -
1 sehr schlecht erfüllt 1 von 5 abgefragten Positionen mit elektrisch betriebenen Baumaschinen Nachweis gemäss nachfolgendem Formular
2 schlecht erfüllt 2 von 5 abgefragten Positionen mit elektrisch betriebenen Baumaschinen
3 erfüllt 3 von 5 abgefragten Positionen mit elektrisch betriebenen Baumaschinen
4 gut erfüllt 4 von 5 abgefragten Positionen mit elektrisch betriebenen Baumaschinen
5 sehr gut erfüllt 5 von 5 abgefragten Positionen mit elektrisch betriebenen Baumaschinen

Beispiel Formular

Abfrage, geforderte Nachweise und Bewertung

Beispiel Abfrage Spezifikation Maschinen - Art der einzusetzenden Maschine
Aus dem Leistungsverzeichnis (Devi) werden einige relevante Positionen ausgewählt, für welche der Einsatz von Maschinen mit elektrischen Antrieben grundsätzlich infrage kommt. Für diese wird die Art der einzusetzenden Baumaschine explizit abgefragt. Als Nachweis kann ein Datenblatt der Baumaschine gefordert werden.

Pos. Beschreibung Pos. aus LV Menge gemäss LV Baumaschine Technische Spezifikation Antriebsart Verweis auf Datenblatt
Pos 1.1 Aushub maschinell Pos Nr. X... 15'000 m3 Hydraulikbagger mit Rp. 22t, 120kW Diesel -
Pos 1.2 Baustelleninterne Transporte Pos Nr. X... 15'000 m3 Kleindumper Allrad 2 m3 Ladekapazität Elektrisch Ja, siehe Beilage 1.
Pos 1.3 Planie
Fundationsschicht, schwere Verdichtung
Pos Nr. X... 5'000 m3 Vibro-Kombiwalze 7t Elektrisch Ja, siehe Beilage 2.
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Die markierten Felder dienen zur Angabe des Anbieters

Erläuterungen

1. Detailbeschreibung

Detailbeschreibung und Hintergrund

Mit der Dekarbonisierung der Wirtschaft soll der Verbrauch an fossilen Energieträgern reduziert und durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger ersetzt werden.

2. Chancen

Welche Chancen bietet dieses Zuschlagkriterium? Kann ein Mehrwert für den Unternehmer, den Bauherrn oder die Umwelt geschaffen werden?

3. Risiken

  • Elektrische Baumaschinen sind teils noch wenig verbreitet, das Kriterium kann daher markteinschränkend wirken.
  • Die Überprüfung während der Ausführung muss gewährleistet werden. Dies kann mit einem gewissen Mehraufwand verbunden sein, was Auswirkungen auf die Kosten hat. Es sind ggf. Massnahmen bei Nichteinhaltung festzulegen.
  • Derzeit sind vor allem kleine Baumaschinen wie Stampfer, Rüttelplatten, Walzen, Rad und Teleskoplader, Dumper und Kleinbagger mit elektrischen Antrieben erhältlich.
    Mittlere und grössere elektrische Baumaschinen sind noch selten zu sehen. Diese sind erst bei Einzelnen Herstellern verfügbar9. Es ist daher jedoch sinnvoll zu prüfen, ob die einzusetzenden Maschinen in elektrischer Form überhaupt auf dem Markt erhältlich sind.
  • Akkubetriebene Baumaschinen müssen nach einigen Betriebsstunden wieder geladen werden. Dies ist für den Betrieb der Baustelle zu berücksichtigen.
  • Die Herstellung von Akkumulatoren und der damit verbundene Abbau von Rohstoffen ist in gewissen Abbauländern aus Sicht der Umwelt, der Arbeitsbedingungen und der politischen Randbedingungen problematisch. Eine Gegenüberstellung der Gesamtumweltauswirkungen wird an dieser Stelle nicht gemacht, ist jedoch in Anbetracht der gesamten Elektrifizierung von Fahrzeugen und Maschinen wichtig.

4. Überprüfbarkeit

Werden die «versprochenen» Angaben in der Ausführung dann auch eingehalten. Ist das formulierte Zuschlagkriterium diesbezüglich überprüfbar? (beispielhafte Aufzählung von mögl. Massnahmen)

Aus dem LV werden einige relevante Positionen ausgewählt, für welche der Einsatz von Maschinen mit elektrischen Antrieben grundsätzlich infrage kommt. Für diese wird die Art der einzusetzenden Baumaschine explizit abgefragt. Als Nachweis kann ein Datenblatt der Baumaschine gefordert werden.

6. Quellennachweis zum Kriterium

Inhalt des KriteriumsQuellennachweis
Z2ProjektDie Grundlage dieses Anwendungsbeispiels bildet die Zusammenarbeit zwischen dem SBV und der CSI Consulting AG, Schaffhauserstrasse 315, 8050 Zürich
Ansprechpartner SBV
Baumeisterverband
Christian Durrer (Projektleiter)
christian.durrer@baumeister.ch
Ansprechpartner CSI Consulting AGGianni Pedrazzini (Nachhaltigkeitsexperte)
gianni.pedrazzini@csiconsulting.ch

7. Fussnoten

Eine Fussnote ist eine Quellenangabe oder Anmerkung, die unter dem Fliesstext einer Seite steht. Fußnoten werden mit hochgestellten Zahlen1 gekennzeichnet.

3 Methode zur Wirkungsabschätzung von Emissionen, Ressourcennutzungen und Abfällen. Dabei werden die Auswirkungen in Umweltbelastungspunkte (UBP) pro Mengeneinheit quantifiziert. BAFU Bundesamt für Umwelt, «Ökofaktoren Schweiz 2021 gemäss der Methode der ökologischen Knappheit», Bern 2021.
5 KANTON ZÜRICH, BAUDIREKTION TIEFBAUAMT, Ausschreibungsunterlagen Projekt 4-Spurausbau Abschnitt Hardwald Hauptarbeiten. Zürich 2022
6 Für Anfragen zur Liste wird an die Firma Umtec Technologie AG (Eichtalstrasse 54, CH-8634 Hombrechtikon,info@utechag.ch) oder an das kantonalen Tiefbauamt Zürich verwiesen.
8 https://circular-technology.com/komplettpaket-fuer-elektromaschinen-fans/
9 Beispiel Volvo Electric EC230 23t Bagger https://www.volvoce.com/deutschland/de-de/about-us/news/2023/volvo-ec230-electric-provides-sustainable-power-on-green-construction-site-of-the-future-in-denmark/
10 Methode zur Wirkungsabschätzung von Emissionen, Ressourcennutzungen und Abfällen. Dabei werden die Auswirkungen in Umweltbelastungspunkte (UBP) pro Mengeneinheit quantifiziert. BAFU Bundesamt für Umwelt, Ökofaktoren Schweiz 2021 gemäss der Methode der ökologischen Knappheit.
11 KANTON ZÜRICH, BAUDIREKTION TIEFBAUAMT, Ausschreibungsunterlagen Projekt 4-Spurausbau Abschnitt Hardwald Hauptarbeiten. Zürich 2022
12 Für Anfragen zur Liste wird an die Firma Umtec Technologie AG (Eichtalstrasse 54, CH-8634 Hombrechtikon, info@utechag.ch) oder an das kantonalen Tiefbauamt Zürich verwiesen.
13 KANTON ZÜRICH, BAUDIREKTION TIEFBAUAMT, Ausschreibungsunterlagen Projekt 4-Spurausbau Abschnitt Hardwald Hauptarbeiten. Zürich 2022

8. rechtliche Aspekte

Das Gesetz und die Verordnung ermöglichen es, objektive ökologische Nachteile zu bewerten. Eine reine Bewertung bspw. der Antriebsart der eingesetzten Maschinen ohne Berücksichtigung der Einsatzdauer kann unter Umständen problematisch sein. Das willkürliche Selektieren eines einzelnen, im Gesamtkontext des Beschaffungsgegenstandes nebensächlichen Umwelteinflusses findet keinen Rechtsschutz.