Arbeitsbedingungen - Form der Überprüfung
Das Kriterium hat zum Ziel, die Form der Überprüfung der Einhaltung der geforderten Arbeitsbedingungen (z.B. GAV) zu bewerten. Das Kriterium kann auf sehr einfache und gut verständliche Art und Weise abgefragt werden.
Der Nachweis seitens Anbieter i.d.R. mit einem verhältnismässigem Aufwand verbunden. Insbesondere der Nachweis der Unterschrift der Arbeitnehmer verbessert auf Seiten der Arbeitnehmer die Transparenz über die vorgeschriebene minimale Entlöhnung.
Geforderte Nachweise
Kriterien | Geforderter Nachweis | |
---|---|---|
Z1 | Preis |
Rechtsgültig unterschriebenes Preisblatt / Leistungsverzeichnis |
Z2 | Arbeitsbedingungen - Form der Überprüfung |
Seitens Anbieter ist darzulegen, wie die Einhaltung der geltenden Arbeitsbedingungen überprüft wird.
|
Z3 | weitere Qualitätskriterien |
... |
Abfrage
Seitens Anbieter ist darzulegen, wie die Einhaltung der geltenden Arbeitsbedingungen überprüft wird. Folgende Varianten sind beispielsweise möglich.
- Selbstdeklaration der Firma
- ISAB GAV-Bescheinigung
- ISAB-Card der Mitarbeiter
Beispiel einer Selbstdeklaration:

Beispiel einer ISAB GAV-Bescheinigung:

Beispiel einer ISAB-Card eines Mitarbeiters:

Bewertung
Bewertet wird die Form der Angabe über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen des Anbieters gemäss folgender Bewertungstabelle.
Note | Erfüllung der Kriterien | |
---|---|---|
5 | sehr gut erfüllt |
ISAB GAV-Bescheinigung sowie ISAB-Card oder gleichwertiger Nachweis |
3 | gut erfüllt | ISAB GAV-Bescheinigung |
1 | erfüllt | Selbstdeklaration des Anbieters |
0 | nicht beurteilbar | Keine Angaben |
Gewichtung im Gesamtkontext
Bei der Wahl der relativen Gewichtung der Zuschlagskriterien ist unter anderem die Schwierigkeit des Vorhabens massgebend.
Gemäss KBOB (Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen – Anhang 1, Ziffer 2.2) sind bei Werkleistungen mit vergleichsweise einfachen Anforderungen die direkt preisbezogenen Kriterien höher zu gewichten, während mit zunehmender Komplexität der Leistungen die Qualitätskriterien an Bedeutung gewinnen und höher zu gewichten sind. Insbesondere bei Aufgaben mit noch vielen offenen Randbedingungen rechtfertigt es sich, den Preis tiefer zu gewichten und primär auf die Qualität abzustellen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine empfohlene Bandbreite in der Wahl der Gewichtungsfaktoren auf.
Kriterien | Gewichtung | Note | N x G = P | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Z1 | Angebotspreis | 60 - 80% | 40 - 60% | 30 - 40% | [...] | [...] |
Z2 | Nachhaltigkeit | |||||
Z2.1 | Form der Überprüfung der Arbeitsbedingungen | 2 - 8% | 4 - 10% | 8 - 14% | [...] | [...] |
Z3 | weitere Qualitätskriterien | 38% | 56% | 62% | [...] | [...] |
Total | 100% | [...] | [...] |
Erläuterungen
1. Hintergrund
Geltende Gesamtarbeitsverträge (GAV) müssen eingehalten werden. Das liegt im Interesse von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Die Einhaltung ist oft als Teilnahmebedingung und/oder als ein Eignungskriterium definiert. Mit dem Zuschlagkriterium wird einzig die Form der Überprüfung der Arbeitsbedingungen bewertet. Das ISAB (Informationssystem Allianz Bau) soll den Vollzug der GAV vereinfachen und Transparenz schaffen. GAV-Bescheinigungen können beispielsweise auf der Plattform abgerufen werden.
2. Herausforderungen, Hinweise zur Anwendung
- Eine hundertprozentige Garantie, dass die Vorgaben der GAV eingehalten werden, ist nicht möglich. Die Angaben können seitens Anbieter gefälscht werden oder mit anderen Methoden wie z.B. spätere Abzüge vom Lohn umgangen und untergraben werden. Arbeitnehmer können durch den Arbeitgeber mutmasslich zur Unterschrift genötigt werden, auch können sprachliche Barrieren ausgenutzt werden und dazu führen, dass der Sachverhalt seitens Arbeitnehmer nicht verstanden wird.
- Es ist zudem möglich, dass auf der Baustelle effektiv andere Arbeitskräfte eingesetzt werden, als im Angebot aufgeführt.
3. Sicherstellung Umsetzung im Bau
(siehe Herausforderungen)
4. Quellennachweis zum Kriterium
Impressum:
Ansprechpartner Tool Nachhaltigkeit | SBV Baumeisterverband Christian Durrer (Projektleiter) christian.durrer@baumeister.ch |
Inhaltliche Mitwirkung am vorliegenden Kriterium | SBV Rechtsdienst Stephen Ammann stephen.ammann@baumeister.ch |